Unübersichtliche Systeme, alte Schließanlagen und manuelle Prozesse kosten Zeit und Nerven.
Wir bringen Struktur rein und machen Zutritt wieder einfach steuerbar.
Zutritt
Wer darf wann wohin.
Klare Regeln, zentrale Steuerung und volle Kontrolle über alle Zugänge.
Zeiterfassung
Zeit erfassen am Terminal
Einfaches Buchen über bestehende Eingabepunkte im System.
Software & System
Alles läuft hier zusammen.
Verwaltung, Auswertung und Steuerung – übersichtlich und anpassbar.
Lizenzbestimmungen / End-User License Agreement (EULA)
Durch Installation, Kopie oder Nutzung dieser Software erklären Sie sich mit diesen Lizenzbestimmungen verbindlich einverstanden. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren oder verwenden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Lizenzbestimmungen gelten zwischen der APE Zutrittstechnik GmbH, 08427 Fraureuth, Deutschland (nachfolgend „APE“) und dem Kunden (Lizenznehmer). Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der APE in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bei Widersprüchen zwischen AGB und diesen Lizenzbestimmungen haben diese EULA-Regelungen Vorrang für die Nutzung der Software.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an der bereitgestellten Software in Abhängigkeit des erworbenen Lizenztyps.
Mit dem Erwerb der Software wird kein Eigentum an der Software selbst übertragen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt.
Die Software bleibt geistiges Eigentum der APE zutrittstechnik GmbH.
Der Kunde bestätigt, dass ihm Funktion und Zweck der Software vor Vertragsschluss bekannt sind.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
§ 3 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht.
Die Nutzung ist auf die erworbene Anzahl an Lizenzen beschränkt. Eine Mehrfachnutzung über die Lizenzanzahl hinaus ist unzulässig.
Erlaubt sind:
- Installation und Nutzung gemäß Lizenzumfang
- Erstellung notwendiger Sicherungskopien
- Nutzung im Rahmen des vorgesehenen Systemzwecks
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung ohne schriftliche Zustimmung
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung (soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen)
- Entfernung oder Veränderung von Urheberrechtsvermerken
§ 4 Weitergabe der Software
Eine Übertragung der Software an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der APE zulässig.
Im Fall einer genehmigten Weitergabe hat der Kunde sämtliche Kopien zu löschen und die Nutzung vollständig einzustellen.
§ 5 Laufzeit und Beendigung
Das Nutzungsrecht endet automatisch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Bei Verstößen gegen diese EULA ist die APE berechtigt, das Nutzungsrecht außerordentlich zu entziehen.
Nach Vertragsende sind sämtliche Kopien der Software zu löschen oder zu vernichten.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- die Software vor produktivem Einsatz sorgfältig zu testen
- regelmäßige Datensicherungen durchzuführen
- geeignete Systemumgebungen sicherzustellen
- Sicherheits- und Zugriffskonfigurationen selbst vorzunehmen
Die Verantwortung für die IT-Infrastruktur liegt beim Kunden.
§ 7 Updates und Änderungen
Die APE kann Updates und Weiterentwicklungen bereitstellen. Ein Anspruch auf bestimmte Updates besteht nicht.
Mit Installation eines Updates kann die Nutzung älterer Versionen eingeschränkt oder beendet werden.
§ 8 Gewährleistung
Die Software wird entsprechend dem Stand der Technik bereitgestellt.
Nicht jeder technische Fehler stellt einen Mangel dar.
Eine Gewährleistung besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Haftung
Die APE haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die APE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Datenverlust, indirekte Schäden oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Eigentum und Rechte
Alle Rechte an der Software verbleiben bei der APE zutrittstechnik GmbH. Der Kunde erhält ausschließlich Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.
§ 11 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Nutzung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der APE zutrittstechnik GmbH in Zwickau.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung ersetzt.
Stand: 2026



